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Altes Pfarrhaus Hüttwilen, Dorfstrasse 24
Geschichtliche Bedeutung des Pfarrhauses für die Kartause Ittingen
Die evangelische Kirchgemeinde Hüttwilen besteht seit der Reformation. Da noch nach dem
zweiten Kappelerkrieg kein einziger Katholik in der Gemeinde gezählt wurde, besass evange-
lisch Hüttwilen nach dem zweiten Landfrieden von 1531 das alleinige Recht auf die Pfarr-
pfründe. Kollaturrecht und Kirchensatz zu Hüttwilen, d. h. das Recht der Pfarrwahl und der Be-
sitz der Güter, aus deren Ertrag die Kirche unterhalten und der Pfarrer besoldet werden
konnte, besass seit 1466 die Kartause Ittingen. Praktisch hiess das, dass die Kartause Ittingen
die Bezahlung des evangelischen Praedikanten übernehmen musste.
Die Einkünfte aus den Gütern bestanden nach dem Feudalrecht zur Hauptsache aus dem gros-
sen und kleinen Zehnten. Das Kloster zog also bei seinen Leibeigenen, die zu den Gütern ge-
hörten, und den Lehensbauern den zehnten Teil des jährlichen Ertrages ein. Der Lehensherr,
hier die Kartause, liess diese Abgaben jedes Jahr durch besondere Dienstleute, die Cellarii (Kel-
ler), einziehen und lagerte die Güter in den Kehlhöfen und Zehntenscheunen ein, verbrauchte
sie und handelte mit Ihnen. Die Güter, die für kirchliche Dienste bestimmt waren, wurden üb-
licherweise in das übrige Vermögen der Klöster einverleibt, so dass man später nicht mehr
wusste, was zu den einzelnen Kirch- und Pfarrgütern gehörte. Das Kloster hatte dafür die
Pflicht, Kirche, Pfarrhaus und die dazugehörigen Ökonomiegebäude zu unterhalten und den
Pfarrer zu besolden.
Neben diesen vermögensmässigen Rechten und Pflichten verfügte die Kartause auch über die
niedrige Gerichtsbarkeit, d. h. über das Recht, über alle Verbrechen Gericht zu halten, die nicht
mit dem Tode bestraft wurden. Diese Verhältnisse dauerten bis zum Zusammenbruch der al-
ten Eidgenossenschaft. 1798 wurde die Landgrafschaft Thurgau in die Freiheit entlassen. Die
alten Feudalrechte wurden schrittweise aufgehoben. Im gleichen Jahr die Leibeigenschaft. Die
Helvetik schaffte die Zehnten ab, was für Kirche und Schule verheerende Folgen hatte, weil
man die Besoldungen der Pfarrer und Lehrer nicht mehr zahlen konnte und auch kein Geld für
Schulen und Unterstützung mehr hatte. Die Massnahme musste daher wieder rückgängig ge-
macht werden. Der grosse Zehnte wurde wieder eingezogen.
Das Kollaturrecht mussten die Klöster später an den Staat abtreten. Erst 1831 erhielten die
Thurgauer Gemeinden das Recht, ihre Pfarrer selber zu wählen. Noch immer blieb der Kar-
tause der Kirchensatz, d. h. die Verfügung über die Kirchengüter und damit auch die Pflicht,
die Pfarrer zu besolden.
Neben Hüttwilen besass Ittingen von seinen Vorgängern, den Augustinermönchen, auch den
Kirchensatz und das Kollaturrecht von Uesslingen, dass damals die ganze heutige Munizipal-
gemeinde und dazu Feldi und Dörlikon (Thalheim) umfasste.
Gewissermassen gegenläufig zur Aufhebung der Zehnten forderte Hüttwilen, dass der Lehens-
herr und Inhaber des Kirchensatzes (die Kartause Ittingen) das Pfrundeinkommen verbessere.
Es ist verständlich, dass getreu den Strömungen der Zeit der Gegenreformation die Priore von
Ittingen kein Interesse daran hatten, einen tüchtigen und eifrigen Praedikanten anzustellen.
In der Folge entbrannte ein Streit darüber, wer für die Verbesserung des Pfrundeinkommens
der Pfarrer zuständig sei. Der evangelische Kirchenrat trat darüber in Verhandlungen mit dem
kleinen Rat (Regierungsrat). Er legte verschiedene Urkunden vor, aus denen hervorgehen
sollte, dass die Kartause den Kirchensatz tatsächlich besessen hatte und 1840 noch immer be-
sass. Darum war sie auch damals verpflichtet, eine Pfrundverbesserung vorzunehmen. Der
Kleine Rat brachte schliesslich am 22. Juni 1842 die streitige Angelegenheit vor den Grossen Rat
(Kantonsrat). Dabei kam es auch zu einer Schätzung des Pfarrhauses. Bei weiteren Verhand-
lungen zwischen Finanzdepartment und Kirchenrat wurde ein neuer Vertrag über das Pfarr-
einkommen verhandelt. Die Pfarrhausbaupflicht wurde nicht ausgelöst.
Im Rahmen der fortwährenden Streitigkeiten zwischen den Katholiken und den Evangelischen
bzw. zwischen den Gemeinden Hüttwilen und Uesslingen ging schliesslich das ganze Pfrund-
vermögen, aus welchem vor der Reformation der katholische Priester besoldet, der Fonds
aber von der Kartause Ittingen verwaltet worden war, an die evangelische Kirchgemeinde Hütt-
wilen über.
Die Streitigkeiten über die Verteilung der Kosten für das Gehalt des gemeinsamen Pfarrers
zwischen den beiden evangelischen Kirchgemeinden Hüttwilen und Uesslingen gingen auch
1889 weiter. Grund dafür war die Geldentwertung. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
wurde sie für die Pfarrgehälter dadurch verschärft, dass man Schritt für Schritt zur Barzahlung
überging. Von den alten Naturalleistungen blieb schliesslich nur noch das Wohnrecht in dem
der Gemeinde gehörenden Pfarrhaus samt Pflanzplätzen und Garten.
Seit 1466 besass die Kartause Ittingen das Kollaturrecht und den Kirchensatz zu Hüttwilen,
d.h. das Recht der Pfarrwahl und der Besitz der Güter, aus deren Ertrag die Kirche unterhalten
und der Pfarrer besoldet werden konnte. Damit verbunden war auch eine Pfarrhausbaupflicht.
Dieser Zustand dauerte bis Ende des 19. Jahrhunderts.
Das «Alte Pfarrhaus» an der Hauptstrasse 24 gehörte somit ursprünglich der Kartause Ittingen.
Aus dem Hinweisinventar der Denkmalpflege
Das evangelische Pfarrhaus gehörte laut Brandkataser von 1808 ursprünglich zum ittingischen Klostergut. Später ging es an die evangelische Kirchgemeinde über. Jedenfalls ist diese seit 1872 als Besitzerin aufgeführt.
Die Gesamterscheinung des Gebäudes stammt aus dem 19. Jahrhundert. Es besitzt mit einiger Sicherheit einen älteren Kern, denn es ist auf dem ittingischen Klostergutsplan von 1743 verzeichnet.
1636 wurde das alte evangelische Pfrund- oder Pfarrhaus verkauft und ein neues, „grad bey der
schmitten“ gelegenes erworben, welches allerdings „schier so bawfellig“ war wie das alte.
1854 liess die Kirchgemeinde es durch den Islikoner Baumeister Hofmann umbauen und renovie-
ren. Ein weiterer Umbau erfolgte um 1910.
Quelle
Aus «Vom Schweikhof zur Zürcher Grenze», Pfarrer Zwingli: Aus der Geschichte der evangelischen Kirchgemeinde Hüttwilen seit der Säkularisation des Klosters Ittingen.
Zugehörige Objekte
Name | ||
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