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Ankündigung Ersatzwahl Gemeinderat vom 18. Mai 2025
Ersatzwahl für zwei Sitze des Gemeinderates
Herr Christoph Isenring und Herr Mike Fritschi haben per 31. Mai 2025 Ihre Rücktritte als Mitglieder des Gemeinderates erklärt. Dadurch sind zwei Sitze neu zu besetzen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 festgelegt, dass die Urnenwahl für Nachfolger / Nachfolgerinnen am eidgenössischen Abstimmungstag vom 18. Mai 2025 stattfinden soll. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.
Wahlvorschläge zur Aufnahme in die Namenliste, die der Gemeinderat zu publizieren hat, sind bis spätestens 24. März 2025 einzureichen (§ 36 Abs. 1 StWG). Entsprechendes Formular «Wahlvorschlagsliste» kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden und sind auch dieser einzureichen. Zudem steht das Formular zum Download auf der Homepage www.huettwilen.ch zur Verfügung. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden (§ 37 Abs. 2 StWG). Wählbar sind am Wahltermin vom 18. Mai 2025 auch Personen, die nicht auf der vom Gemeinderat publizierten Namenliste aufgeführt sind (§ 38 Abs. 3 StWG).
Hüttwilen, 20. November 2024
Der Gemeinderat
(Publiziert in den Anschlagkästen der drei Gemeindeteile sowie auf der Webseite der Politischen Gemeinde Hüttwilen)
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlagsformular Gemeinderat (PDF, 93.55 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlagsformular Gemeinderat |
Ersatzwahl Gemeinderat, 18.05.2025 (PDF, 50.38 kB) | Download | 1 | Ersatzwahl Gemeinderat, 18.05.2025 |