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Zwei Mitglieder für den Gemeinderat gesucht
Wahlvorschläge zur Aufnahme in die Namenliste, die der Gemeinderat zu publizieren hat, sind bis spätestens 24. März 2025 einzureichen (§ 36 Abs. 1 StWG). Das entsprechende Formular «Wahlvorschlagsliste» kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden und ist auch bei dieser einzureichen. Zudem steht das Formular zum Download auf der Webseite www.huettwilen.ch zur Verfügung. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden (§ 37 Abs. 2 StWG). Wählbar sind am Wahltermin vom 18. Mai 2025 auch Personen, die nicht auf der vom Gemeinderat publizierten Namenliste aufgeführt sind (§ 38 Abs. 3 StWG).
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wahlvorschlagsformular_Gemeinderat (PDF, 93.55 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlagsformular_Gemeinderat |