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Zwei Mitglieder für den Gemeinderat gesucht

12. Februar 2025
Christoph Isenring und Mike Fritschi haben per 31. Mai 2025 ihre Rücktritte als Mitglieder des Gemeinderates erklärt. Dadurch sind zwei Sitze neu zu besetzen. Nachfolger oder Nachfolgerinnen sollen am eidgenössischen Abstimmungstag vom 18. Mai 2025 an der Urne gewählt werden. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.

Wahlvorschläge zur Aufnahme in die Namenliste, die der Gemeinderat zu publizieren hat, sind bis spätestens 24. März 2025 einzureichen (§ 36 Abs. 1 StWG). Das entsprechende Formular «Wahlvorschlagsliste» kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden und ist auch bei dieser einzureichen. Zudem steht das Formular zum Download auf der Webseite www.huettwilen.ch zur Verfügung. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden (§ 37 Abs. 2 StWG). Wählbar sind am Wahltermin vom 18. Mai 2025 auch Personen, die nicht auf der vom Gemeinderat publizierten Namenliste aufgeführt sind (§ 38 Abs. 3 StWG).

                                                                       Der Gemeinderat

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Wahlvorschlagsformular_Gemeinderat (PDF, 93.55 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular_Gemeinderat